Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum 22. September 2016 einen Kompromissvorschlag.
Viele Arbeitsverträge enthalten eine sog. Ausschlussfristenklausel, die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen der Vertragsparteien regeln. Danach ist ein fälliger Anspruch innerhalb einer bestimmten, vertraglich vereinbarten Frist von i.d.R. 3 Monaten geltend zu machen, ansonsten verfällt der Anspruch.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert am sog. Dash-Button von Amazon u. a., dass auf dem Button der Hinweis fehlt, dass kostenpflichtig bestellt wird. Außerdem sei unklar, welches konkrete Produkt man bekomme. Da Amazon nicht bereit sei, die monierten Bedingungen zu ändern, gehe die Verbraucherzentrale nun gerichtlich dagegen vor.
Der BdSt hat zu den Steuersenkungsplänen der Bundesregierung Stellung genommen. Die angekündigte Erhöhung des Grundfreibetrags bringe den Bürgern nur rund drei Euro mehr im Monat. Der Gesetzgeber sei dazu verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.
Der Steuerpflichtige ist in der Wahl des Aufzeichnungsmittels frei und kann entscheiden, ob er seine Warenverkäufe manuell oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel – wie z.B. einer elektronischen Registrier- oder PC-Kasse erfasst. Es besteht keine gesetzliche Vorgabe, wie (Kassen-)Aufzeichnungen zu führen sind.